Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsschluss

    Verkäufer und Käufer halten sich an Ihr jeweiliges Angebot höchstens 7 Tage gebunden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer oder der Käufer die Annahme der jeweiligen Bestellung des anderen innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wird.

  2. Kaufpreis, Fälligkeit und Zahlung

    Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig.Kaufpreiszahlungen können mit befreiender Wirkung ausschliesslich durch Banküberweisung von einem Konto des Käufers auf folgendes Konto erfolgen: Commerzbank AG, Konto-Nr. 606700111, BLZ 70080000. Die Zahlung hat unter Angabe der Kaufvertragsnummer mit deutlicher Absenderangabe zu erfolgen. Achtung: Zahlung auf andere Konten haben keine schuldbefreiende Wirkung. Jegliche Form von Barzahlung ist unzulässig. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht zum Inkasso berechtigt.

  3. Abnahmepflicht, Schadenersatz, Fahrzeugummeldung

    Die Lieferung des Fahrzeuges erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen.

    Im Falle der Nichtabnahme ist der Verkäufer berechtigt, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen. Der Schadenersatzanspruch des Verkäufers beträgt 5% des vereinbarten Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verkäufer unbenommen.Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen ab Datum des Kaufvertrages unter Vorlage einer eigenen Haftpflichtversicherung umzumelden. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht kaskoversichert ist.

  4. Eigentumsvorbehalt

    Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der beim Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt so lange bestehen, bis alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bezahlt sind. Der Verkäufer ist auf Verlangen des Käufers zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer den Kaufpreis für das vorliegende Fahrzeug vollständig bezahlt und für die übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung eine angemessene Sicherheit stellt.

    Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Verkäufer zum Besitz des Fahrzeugbriefes berechtigt und der Käufer darf über den Kaufgegenstand nicht verfügen.

  5. Sachmangel

    Soweit der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der beim Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf des Fahrzeuges unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der übernahme einer Garantie durch den Verkäufer bleiben vom Ausschluss der Sachmängelhaftung unberührt.

    Ansprüche wegen Sachmängeln sind bezüglich solcher Sachmängel ausgeschlossen, die der Käufer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages insbesondere deshalb bereits kannte, weil der Käufer das Fahrzeug selbst als Leasing- fahrzeug nutzte.

  6. Verjährung

    Soweit der Käufer ein Verbraucher ist, verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab übergabe des Fahrzeuges.

  7. Haftung

    Der Verkäufer haftet nicht auf Schadensersatz, es sei denn, er hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder vertragswesentliche Pflichten fahrlässig verletzt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Ist der Schaden durch eine vom Käufer für den eingetretenen Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet der Verkäufer nur für solche Nachteile, die dem Käufer durch Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämien).

    Der Haftungsausschluss gilt auch nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel des Fahrzeuges arglistig verschweigt, eine Garantie übernommen hat oder wenn der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.

  8. Aufrechnung, Abtretung

    1. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

  9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

    1. Soweit der Käufer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts- ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an jedem anderen, sonst gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.

    2. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht unter Ausschluss des sogenannten UN-Kaufrechts (übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf).

    Einwilligung nach Par. 4 a Bundesdatenschutzgesetz

    Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten des Käufers in folgender Weise und zu folgenden Zwecken nutzt:

    1. Verarbeiten der Daten in einer Datenbank über Kundeninformationen
    2. überprüfung der Identität des Käufers; der Käufer überlässt dem Verkäufer eine Kopie seines Personalausweises/Reisepasses
    3. zur Vorbeugung oder Verhinderung von kriminellen Handlungen, insbesondere Betrügereien und Geldwäscherei. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten mit Daten in anderen Datenbanken, die der Vorbeugung von kriminellen Handlungen dienen, abgeglichen
    4. übermittlung der personenbezogenen Daten an andere Mitglieder der General Electric Gruppe und Finanz- oder sonstige Organisationen, die die Bekämpfung von Straftaten zur Aufgabe haben, um den Verkäufer und dessen Kunden vor kriminellen Handlungen zu schützen.

Im übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, welche hiermit Teil der AGB wird.

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